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Einladung zur Eröffnung der Ausstellung »Schlesische Überbleibsel«

Hugo Dittrich (1880-1943): Fiedlerwiese mit Schneegruben in Kiesewald
Hugo Dittrich (1880-1943): Fiedlerwiese mit Schneegruben in Kiesewald 

Die Stiftung Erinnerung, Begegnung, Integration lädt Sie herzlich zur Eröffnung der Ausstellung »Schlesische Überbleibsel« in die Räume der Bildungs- und Begegnungsstätte Transferraum Heimat ein.

Gezeigt werden schlesische Exponate aus dem Bestand der Stiftung. Im Jahr 2020 erwarben wir die Liegnitzer Sammlung, Wuppertal, und führten sie mit unseren eigenen Objekten und Sammelstücken zusammen, die bis 2020 im Haus der Heimat Reichenbach aufbewahrt und teils gezeigt wurden.

Unsere Ausstellung präsentiert eine Auswahl, die von Alltagsgegenständen, Trachten und Bunzlauer Keramik bis zu Dokumenten, Gemälden und Büchern aus und über Schlesien reicht.

Alle Stücke sind Überbleibsel und Splitter einer vergangenen Zeit. Die Melancholie, die über allem liegt, rührt her aus dem noch immer wirkenden Schmerz, den Verlust und Unwiederbringlichkeit infolge von Krieg, Flucht und Vertreibung mit sich bringen.

Zeit: 22. März 2024, 18:00 Uhr
Ort: Transferraum Heimat, Werminghoffstraße 11, 02977 Hoyerswerda/OT Knappenrode
(auf dem Gelände der ehemaligen Brikettfabrik, vorn links nach den Gleisen)

Kontakt: Frank Hirche, Stiftung Erinnerung, Begegnung, Integration
hirche@transferraum-heimat.de Tel: 03571/607686

 

Ausstellung »Die Kügelgens. Eine Familie zwischen Deutschland, Estland und Russland«

Die Kügelgens
Illustration von Walter Rieck (1911 - 2002) aus dem Buch Jugenderinnerungen eines alten Mannes (1952)  © Florian Noetzel Verlage GmbH Wilhelmshaven

Sonderausstellung
vom 29. Oktober bis 5. Mai 2024
Kügelgenhaus – Museum der Dresdner Romantik

Mit den Kügelgens erlebt man Geschichte. Die Familie von Kügelgen steht beispielhaft für Kultur, Wirtschaft und Politik im 19. und 20. Jahrhundert, denn sie brachte nicht nur bekannte Maler hervor, sondern viele weitere Persönlichkeiten von europäischer Bedeutung. Ihr Hin und Her zwischen Deutschland, den baltischen Ländern und Russland verdeutlicht, wie sich der Osten Europas in den letzten 200 Jahren veränderte.

Das Kügelgenhaus – Museum der Dresdner Romantik zeigt eine Sonderausstellung in Kooperation mit dem Ostpreußischen Landesmuseum Lüneburg, dem Eesti-Kunsti-Museum Tallinn, dem Schloss Leal Estland (Museum Lihula) und dem Museum Ballenstedt.

Die Ausstellung wurde vom Beauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen gefördert. Sie ist bis 5. Mai 2024 im Museum auf der Hauptstraße in Dresden zu sehen.

Kontaktinformationen sowie Öffnungszeiten und Preise finden Sie auf der Seite des Museums: museen-dresden.de/kuegelgenhaus.

 

Ukraine-Hilfe

Flagge der Ukraine © Daboost

Im Moment erleben wir in der Ukraine einen Angriffskrieg. Das ist menschenverachtend, das ist völkerrechtswidrig – so der Kanzler in der Bundestagssitzung am 27. Februar 2022.

In den folgenden Beiträgen informiert der Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler des Freitstaates Sachsen über Hilfeleistungen.

Bereits zu Beginn des Angriffskrieges Putins und seines Regimes gegen die Ukraine wurde in Absprache mit dem Bundesverwaltungsamt und dem BMI die Möglichkeit eines Härtefallverfahrens für Spätaussiedler-Bewerber geschaffen, die auf Grund der Kriegssituation in eine Notlage kommen und deswegen unkompliziert das Anerkennungsverfahren direkt in Friedland führen können.

Das gilt natürlich für die Berechtigten aus der Ukraine - sie gilt aber auch z.B. für Deutsche aus Russland, die ebenfalls in eine Härtefall-Situation kommen können (zB infolge der durch die russische Teilmobilmachung entstehenden Gefahr für deutsche Spätaussiedler und ihre Abkömmlinge, im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine gegen ihren Willen eingesetzt zu werden. Die begründete Befürchtung einer Einberufung zu diesem Zweck kann daher eine besondere Härte im Sinne des Gesetzes mit der Folge begründen, dass die Erteilung des Aufnahmebescheides nicht im Herkunftsgebiet abgewartet werden muss. Geflüchtete Wehrpflichtige können sich, wie in anderen Härtefällen, an das zuständige Bundesverwaltungsamt, Standort Friedland, Mailadresse: Spaetaussiedler-Friedland@bva.bund.de, wenden, wo geprüft wird, ob eine besondere Härte vorliegt. Im Zeitpunkt des Verlassens des Herkunftsgebietes müssen jedoch auch alle anderen Voraussetzungen einer Aufnahme, insbesondere neben der Abstammung auch die notwendigen Sprachkenntnisse und ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum vorgelegen haben).

Auszug aus einem Interview mit Prof. Dr. Bernd Fabritius, ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedler und nationale Minderheiten:

Seit dem Ausbruch des Krieges befinden sich Millionen Ukrainer auf der Flucht. Mehrere Hunderttausend sind mittlerweile in Deutschland angekommen. Auf Ihrer Homepage erschien bereits in den ersten Tagen des Krieges eine wichtige Information zum Härtefallverfahren für alle deutschen Spätaussiedlerbewerber aus der Ukraine. Können Sie dazu etwas mehr sagen?

Es war mir als Beauftragtem der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und Nationale Minderheiten ein sehr wichtiges Anliegen, dass die Situation des verbrecherischen Angriffskrieges und dessen Auswirkungen auf unsere Landsleute keinerlei negative Auswirkung auf deren Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz haben darf. Es war völlig klar, dass niemand in einer solchen Kriegssituation die Entscheidung über einen Aufnahmeantrag nach dem Bundesvertriebenenrecht im Kriegsgebiet abwarten muss. Deswegen habe ich mich für die Durchführung eines Härtefallverfahrens eingesetzt, in welchem der Aufnahmeantrag als Spätaussiedler direkt in Deutschland in einem mündlichen Verfahren gestellt werden kann. Selbstverständlich müssen die Voraussetzungen einer Anerkennung als Spätaussiedler dabei genau so erfüllt sein, wie diese bei einem Antrag in der Ukraine gegolten hätten. Natürlich müssen zB. die deutsche Abstammung und insbesondere auch die nötigen deutschen Sprachkenntnisse für ein einfaches Gespräch bei Antragstellung in Friedland vorliegen. Für alle Fälle, in welchen die Sprachkenntnisse situationsbedingt noch nicht ausreichend wieder vorhanden sind, konnte festgelegt werden, dass die Aufnahme in den vorübergehenden Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge bis zu sechs Monate einer Anerkennung als Spätaussiedler nicht hinderlich ist. Dieses schafft die Möglichkeit, vor einer endgültigen Bleibeentscheidung und Antragstellung in Friedland die fehlenden, aber nötigen Sprachkenntnisse aufzubessern und erst danach - aber spätestens innerhalb von sechs Monaten- in Friedland vorzusprechen.

Ich darf an alle Landsleute dringend appellieren, Betroffene über diese Regelungen genau zu informieren. Die Erfahrungen der ersten Wochen haben gezeigt, dass viele Menschen den Sinn der Regelung nicht verstanden haben und unbegründet in Friedland vorsprechen. Damit riskieren diese Menschen aber, dort wieder weggeschickt zu werden oder im schlimmsten Fall eine Ablehnung der Anerkennung zu erhalten. Die Härtefallregel richtet sich also gezielt an Landsleute mit belegbar deutscher Abstammung, Bekenntnis zur deutschen Nationalität sowie ausreichend deutschen Sprachkenntnissen, die nach den Vorschriften des Bundesvertriebenenrechtes Anspruch auf eine Spätaussiedleranerkennung haben bzw. An deren mitreisende Familienmitglieder, die ebenfalls in den Aufnahmebescheid einbezogen werden können. Sie dient nicht der Lösung andere Fälle, etwa wenn bereits eine Ablehnung erfolgt ist, der Aufenthalt in Deutschland bereits vor den Kriegshandlungen aus anderen Gründen aufgenommen wurde oder Sprachkenntnisse nicht ausreichend vorliegen. Für alle diese Fälle kann die Gewährung des vorübergehenden Schutzstatus, wie für alle andern Kriegsflüchtlinge, in den allgemeinen Aufnahmestellen für Kriegsflüchtlinge in ganz Deutschland geprüft werden.

Wir hören inzwischen auch von Verfolgungen und Benachteiligungen von Deutschen in der Russischen Föderation, etwa wenn diese sich geforderten Solidaritätsbekundungen für die sogenannte „Militäroperation“ in der Ukraine verweigern oder diese als Krieg bezeichnen. Gilt das Härtefallverfahren auch für diese Menschen?

Die Anwendung der geschilderten Härtefallregel ist nicht auf ein bestimmtes Land beschränkt. Es muss aber ein Härtefall vorliegen. Für das Kriegsgebiet Ukraine wird allgemein unterstellt, das wegen der Kriegshandlungen immer ein Härtefall vorliegt. In der Russischen Föderation wird aber weder bombardiert noch ist dort derzeit Krieg. Bei einer Härtesituation aus Russland müsste ein Antragsteller daher seinen Härtefall konkret beschreiben und belegen. Dann könnte selbstverständlich der Antrag ebenfalls direkt in Friedland gestellt werden.

Die Kriegssituation führt sowohl in der Ukraine als auch in der Russischen Föderation zu erheblichen Beeinträchtigungen im Zahlungsverkehr. Sind Spätaussiedler in Deutschland davon betroffen, etwa durch ausbleibende Rentenzahlungen?

Nein, Spätaussiedler sind im Rentensystem davon so gut wie nicht betroffen. Die Ukraine hat schon vor dem Krieg keinerlei Renten nach Deutschland gezahlt. Für mögliche Rentenzahlungen aus der Russischen Föderation gilt bei Spätaussiedlern die Regelung des § 31 Fremdrentengesetz (FRG). Darüber habe ich schon oft informiert. Diese Regel bedeutet, dass jede Zahlung aus dem Herkunftsgebiet für dort zurückgelegte Zeiten, die über das FRG auch in der deutschen Rente enthalten sind, zu einer unmittelbaren Kürzung der deutschen Rente führt. Wenn also jemand früher aus Russland eine Rente bekommen hat, wurde die deutsche Rente gekürzt. Wenn jetzt wegen des Krieges (oder auch nach einem Verzicht auf die Leistung aus Russland) von dort keine Zahlung mehr kommt, lebt die deutsche Rente wieder in voller Höhe auf. Betroffene müssten hier lediglich der deutschen Rentenbehörde mitteilen, dass sie ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Rente aus Russland mehr erhalten, damit die deutsche Rente wieder voll gezahlt wird.

Etwas anders verhält es sich bei den Personen, die nicht als Spätaussiedler anerkannt wurden, sondern lediglich gemäß § 7 oder 8 BVFG ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Diese Menschen erhalten keine FRG-Rente für Zeiten im Herkunftsgebiet, sondern ggf. Grundsicherung. Eine Zahlung aus Russland wird auf die Grundsicherung angerechnet, solange diese kommt. Sobald sie aber wegfällt, kann unproblematisch ein Ausgleich durch Erhöhung der Grundsicherung beantragt werden.

Wir alle hoffen, dass dieser Krieg in der Ukraine so schnell wie möglich wieder aufhört. Was sind aus ihrer Sicht die Herausforderungen danach:

Es ist mir und der Bundesregierung bisher immer sehr wichtig gewesen, unsere Landsleute in ihren Heimatgebieten zu unterstützen, die Beibehaltung ihrer kulturellen Identität dort zu ermöglichen und so den Fortbestand als deutsche Minderheit zu sichern. Es wird daher sowohl in der Ukraine als auch in der Russischen Föderation unbedingt wichtig sein, zum Teil zerstörte Strukturen so schnell als möglich wieder aufzubauen, um die Förderung unsere Landsleute angemessen fortsetzen zu können. Es war mir daher auch in der Vergangenheit sehr wichtig, Dialogkanäle und das partnerschaftliche Zusammenwirken, insbesondere in den bilateralen Regierungskommissionen, so stabil wie möglich zu gestalten. Dafür habe ich meine gesamte, über Jahre hinweg im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages oder den entsprechenden Ausschüssen des Europarates erworbene Erfahrung in allen Themenbereichen, einschließlich der Außenpolitik und des diplomatischen Verhandelns, eingesetzt. Auch in den Kriegszeiten ist und war es mir immer wichtig, diese stabile Basis für die Zukunft zu erhalten.

Erstorientierungshilfe für ukrainische Vertriebene jetzt in ukrainischer Sprache

Die Erstorientierungshilfe für Kriegsvertriebene aus der Ukraine, ist ins Ukrainische übersetzt und steht auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Verfügung.  

Außerdem kann die Broschüre hier bestellt werden: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/39673

Mit Bestürzung hat das Bundesverwaltungsamt die eskalierte Lage in der Ukraine zur Kenntnis genommen. Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens für Spätaussiedler der dortigen deutschen Minderheit ist sichtlich sehr erschwert. Das Bundesverwaltungsamt bittet Antragstellende aus der Ukraine sich bei konkreten Schwierigkeiten vertrauensvoll über die Telefon-Hotline +49 22899358-20255 oder per E-Mail an Ukraine-Friedland@bva.bund.de an uns zu wenden. Wir werden versuchen, Ihnen zu helfen. Informationen dazu stellt das Bundesverwaltungsamt in einem Merkblatt zur Verfügung.

Bildcollage aus zwei Fotos: Der Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler mit dem Busfahrer nach dem Beladen des Busses und abfahrender Bus
Bild 1: Der Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler mit dem Busfahrer nach dem Beladen des Busses und Bild 2: abfahrender Bus. 

Im Rahmen des Projektes »Bus-Brücke Deutschland-Ukraine« ist gestern, am 15. März 2022, gegen 9 Uhr ein Bus geladen mit Verbandsmaterial, Wasser, lange haltbaren Lebensmitteln sowie Hygieneartikeln vom Görlitzer Bahnhof in die ostpolnische Stadt Leżajsk gestartet.

Auf dem Rückweg wird in der 140 Kilometer weiter entfernten polnischen Grenzstadt Mircze ukrainischen Vertriebenen eine Transportmöglichkeit nach Deutschland angeboten – nach Bautzen bzw. Görlitz.

Es ist einer von sechs Bussen dieser Art, die diese Woche diese Tour fahren. Der sächsische Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler fördert diese Hilfeleistung. Lesen Sie dazu den nachfolgenden Beitrag.

Busbrücke, Anlaufstellen für Ukrainerinnen und Ukrainer in Dresden, Leipzig, Chemnitz und eine Förderung für das Eichendorffzentrum in Polen – der sächsische Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler Dr. Jens Baumann fördert verschiedene Projekte für ukrainische Vertriebene, die viele sächsische Spätaussiedler unterstützen.

Dr. Jens Baumann: »Den Spätaussiedlern, die aus vielen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu uns kamen und Teil unserer Gesellschaft sind, ist es wichtig, die Ukrainerinnen und Ukrainer zu unterstützen. Die verschiedenen Hilfsangebote – vor allem in Bezug auf das Übersetzen – gilt es innerhalb der Netzwerke zu koordinieren und zu unterstützen.«

Anlaufstellen für Ukrainerinnen und Ukrainer in Dresden, Leipzig und Chemnitz

Ab sofort gibt es in Dresden, Leipzig und Chemnitz – gemeinsam organisiert vom sächsischen Beauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler sowie dem Landesverband der Vertriebenen und Spätaussiedler – Anlaufstellen für ukrainische Vertriebene. An die Ansprechzentren, personell untersetzt mit Spätaussiedlern mit vorrangig russischen Sprachkenntnissen, können sich ukrainische Vertriebene wenden, u. a. um bei Behördengängen begleitet zu werden oder um allgemeine Fragen beantwortet zu bekommen – »auch um einfach nur mal ein nettes Gespräch zu führen«, so Dr. Baumann.

In Hoyerswerda gibt es ebenso ein solches Angebot. »Miete, Honorare und Fahrtkosten sichern wir ab«, sagt der sächsische Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler. 

Anlaufstelle in Dresden in der Migrationsberatungsstelle für Erwachsene
Pfotenhauer Str. 22
Tel.: 0351 3114127

Anlaufstelle in Leipzig im Haus der Demokratie
Bernhard-Göring-Str. 152, Raum 211
Tel.: 0341 3065 230

Anlaufstelle in Chemnitz ist in der Begegnungsstätte der Vertriebenen und Spätaussiedler
Straße Usti nad Labem 161
Tel.: 0176 21283872

Anlaufstelle in Hoyerswerda in der Begegnungsstätte Transferraum Heimat
Werminghoffstraße 20, 02977 Hoyerswerda/OT Knappenrode
Tel.: 03571 605187

Weitere Informationen über die Anlaufstellen und aktuelle Förderprojekte lesen Sie bitte in der nachfolgenden Medieninformation.

Liebe Mitstreitenden,

im Moment erleben wir in der Ukraine einen Angriffskrieg. Das ist menschenverachtend, das ist völkerrechtswidrig – so der Kanzler in der Bundestagssitzung am 27. Februar 2022. 

Ich teile gern eine Information des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Prof. Dr. Bernd Fabritius, die jedem einzelnen von uns zeigt, was er, auch aus der eigenen Erfahrung mit Flucht und Vertreibung, tun kann:

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Präsidium,
liebe Freunde,
 
die Ereignisse der letzten Tage sind schrecklich und dürfen uns nicht sprachlos lassen. Deswegen habe ich die Ihnen bereits bekannte Stellungnahme des BdV veröffentlicht.
 
Inzwischen hat uns eine dringende Bitte um Unterstützung von der Selbstorganisation unserer Landsleute in der Ukraine, dem Rat der Deutschen in der Ukraine erreicht. Viele Landsleute versuchen, sich aus dem Kriegsgebiet zu retten. Flüchten können lediglich Frauen, Kinder und alte Menschen. Wehrfähige Männer dürfen das Land laut Berichten nicht mehr verlassen und werden zum Kriegsdienst eingezogen.
 
Die flüchtenden Frauen und Kinder sind auf ihrem Weg in die Sicherheit dringend auf Hilfe angewiesen. Als Beauftragter der Bundesregierung konnte ich die Anwendung eines allgemeinen Härtefallverfahrens für zuzugswillige Spätaussiedler-Bewerber anstoßen. Betroffene können ohne ein Aufnahmeverfahren im Herkunftsgebiet direkt in Friedland vorsprechen und mündlich dort einen Aufnahmeantrag stellen. Auf dem Fluchtweg bekommen unsere Landsleute unkompliziert  Unterstützung durch die gemeinsam mit der AGDM (Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten in der FUEN, Berlin) und unseren Partnerorganisationen in Polen, der Slowakei, Ungarn und Rumänien sowie der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland (LmDR) organisierte Hilfe. Nottelefone sind rund um die Uhr besetzt; die Telefonnummern finden Sie z.B. unter https://agdm.fuen.org/.
 
Für konkrete Direkthilfe (z B. Benzingutscheine für flüchtende Landsleute und ihre Familien, deren Kartenzahlungsmittel ausgefallen sind / Bahnfahrkarten, die vor Ort von Helfern für die Flüchtenden gekauft werden) benötigen wir dringend und kurzfristig Geldmittel. Staatliche Gelder sind so schnell nicht zu organisieren. Ich habe daher mit dem LmDR-Bundesvorsitzenden, unserem Freund Johann Thießen, gemeinsam vorgeschlagen, eine Spendenaktion für zweckgebundene Spenden „Nothilfe für Deutsche aus der Ukraine“ zu starten. Nach Prüfung durch die Bundesgeschäftsstelle ist dies rechtlich wegen der Zweckbindung unproblematisch und durch unsere Satzung abgedeckt. Eingeworbene Gelder würden ohne jeden Abzug zur Unterstützung unserer auf der Flucht hilfsbedürftigen Landsleute aus der Ukraine und ihrer Familien über unsere gemeinsame Hilfsaktion zu Gute kommen.
 
Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit unseren Partnerverbänden, den Organisationen der deutschen Minderheit in der Ukraine, in Polen, der Slowakei, Ungarn und Rumänien (wo Landsleute nach erfolgreicher Flucht zuerst ankommen) sowie der LmDR. Ich danke besonders der LmDR-Jugend, die sofort, kreativ und engagiert mitgewirkt hat.
 
In einem ersten Schritt werden wir über die sozialen Netze für die Aktion werben und in einem zweiten Schritt Anfang kommender Woche in Mail-Aktionen die Gliederungen, Verbände und Mitglieder informieren. Wir wünschen uns eine weite Streuung der Aktion. Wer jetzt schon spenden will:
Kontoinhaber: Bund der Vertriebenen
Commerzbank Bonn
IBAN: DE59 3804 0007 0111 7043 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Nothilfe für Deutsche aus der Ukraine
 
In der Hoffnung auf breite Zustimmung und Unterstützung
verbleibe ich mit besorgten Grüßen Ihr und Euer
 
Dr. Bernd Fabritius,
München/Berlin
 
BdV-Logo ohne Balken 2015 - 250
BdV – Bund der Vertriebenen
 
Godesberger Allee 72-74
53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228 81007-30
Fax: +49 (0)228 81007-52
E-Mail: info@bdvbund.de
Internet: www.bund-der-vertriebenen.de

Und ich verweise auf ein weiteres Signal: die Sudetendeutsche Landsmannschaft hat beschlossen, ihren diesjährigen Europäischen Karlspreis dem ukrainischen Staatspräsidenten zu verleihen. Viele kleine und große Schritte führen ans Ziel.

Und: auch mit Preisverleihungen kann man gute Politik machen – wir haben am 11. September zu unserem Gedenktag ebenso wieder die Wahl.

Bleiben Sie gesund, nehmen Sie Anteil und helfen Sie.

Mit herzlichen Grüßen bin ich

Ihr 
Dr. Jens Baumann

Viele Ukrainerinnen und Ukrainer sind aufgrund des Krieges in ihrer Heimat gezwungen aus ihrem Land zu flüchten. Sie fürchten um ihr Leben und bringen ihre Familie in Sicherheit. Viele Geflüchtete kommen momentan in Sachsen an. Wir wollen ihnen helfen und sie bei ihrer Ankunft unterstützen. Daher hat das Sächsische Sozialministerium ab sofort die wichtigsten Informationen für geflüchtete Ukrainer zusammengestellt.

 

Kommunale Altaktenvernichtung im Spätaussiedlerbereich

Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, informiert:

Aktenvernichtung durch die Kommunen: Bei Verlust des Vertriebenenausweises oder der Spätaussiedlerbescheinigung sind die ursprünglichen Ausstellungsbehörden für die Erteilung der Zweitschriften zuständig (§ 15 Abs. 3 BVFG). Dies waren bis zum 31.12.2004 die Bundesländer, deren Kommunen jedoch zunehmend ihre Aktenbestände vernichten. Dabei sind die alten Aktenbestände im Falle von Verlust der entsprechenden Bescheinigung für die Betroffenen die einzige verbleibende Möglichkeit, ihren (Spät)Aussiedlerstatus überhaupt noch nachzuweisen. Können diese nicht vorgelegt werden, droht der ersatzlose Verlust der Fremdrentenansprüche, der womöglich mit Grundsicherungsleistungen aufgefangen werden muss. Diese Kosten müsste dann die kommunale Ebene tragen - ein Zusammenhang, der oftmals unbekannt ist. Das BMI plant, mittelfristig durch eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes eine Rechtsgrundlage zur Aufbewahrung der bei den Vertriebenenbehörden (Bundesverwaltungsamt und Kommunalbehörden) befindlichen (Spät)Aussiedler-Akten zu schaffen. Bereits im Vorgriff möchte Sie bitten, dafür Sorgen zu tragen, dass mit sofortiger Wirkung die Altaktenvernichtung im Spätaussiedlerbereich gestoppt wird.

 
Artikel Sudetenzeitung 25.08.2023
 

Fernsehbericht zur Ausstellung »Ostpreußische Erinnerungsstücke« in Knappenrode

 

Eröffnung Sonderausstellung »Ostpreußische Erinnerungsstücke«

Ankündigung Sonderausstellung Preußische Erinnerungsstücke

Im Transferraum Heimat gibt es nunmehr die bereits dritte Sonderausstellung. Gezeigt werden diesmal ostpreußische Exponate, die durch Erwerb oder Schenkung in den Bestand der Stiftung Erinnerung, Begegnung, Integration übergegangen sind oder die ihr als Leihgaben zur Verfügung gestellt wurden. Die Präsentation umfasst historische Dokumente (u.a. Urkunden mit den Unterschriften zweier preußischer Könige, einer davon dann der erste deutsche Kaiser), belletristische Literatur, Fachbücher und Bildwerke, aber auch Gegenstände des Alltages. Es handelt sich um eine vielgestaltige Mischung, die verdeutlicht, was die Ausstellung präsentiert: eine über viele Jahre und von vielen Menschen angelegte Sammlung von Artefakten einer untergegangenen deutschen Provinz. Es handelt sich gleichsam um Strandgut, das nach dem Schiffbruch, der die Geschichte der deutschen Provinz Ostpreußen beendete, übrigblieb. Der unschätzbare Wert der Stücke erwächst aus dem gelebten Leben, das einer Tasse, einem Krug, einer Fotografie, einem Ausweisdokument, einem Koffer oder einem auf der Flucht aus Ostpreußen getragenen Mantel anhaftet. Der Freistaat hat dies gern gefördert. Seien Sie am 30. März herzlich willkommen Im Transferraum Heimat in Hoyerswerda, natürlich auch zu einem Glas Wein und Austausch.

 

Rentenansprüche bei Spätaussiedlern

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine können sich aufgrund der durch die Europäische Union verhängten Finanzsanktionen gegen Russland – wie dem Ausschluss aus dem Banken-Kommunikationswerk SWIFT – für heute in Deutschland lebende Personen, Deutsche aus Russland und der Ukraine, bei der Realisierung von Rentenansprüchen Schwierigkeiten ergeben. Zum Hintergrund: Deutsche aus Russland, die in Deutschland eine Rente beziehen, werden grundsätzlich aufgefordert, auch gegenüber ihrem Herkunftsland Russland einen Antrag auf Rente zu stellen. Sofern von dort dann eine Rentenzahlung nach Deutschland erfolgt, wird diese bei der hiesigen Rentenzahlung als Einkommen angerechnet, d. h. die Höhe der deutschen Rente verringert sich entsprechend. Die Einstellung des Zahlungsverkehrs mit Russland betrifft in der aktuellen Situation auch die Überweisungen der Rentenzahlungen aus Russland: Rentenzahlungen treffen nicht mehr in Deutschland ein.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt in einem Schreiben an die obersten Landesbehörden dazu aus: »Ein Großteil der vom Russischen Rentenfonds an Rentenbezieher gezahlten Renten wird nicht auf ein deutsches Konto, sondern auf ein Konto in Russland gezahlt, so dass der SWIFT- Ausschluss selbst auf die Rentenzahlung ohne Auswirkung bleibt. Auch hier wird man jedoch abwarten müssen, ob diese Zahlungen auf das Rentenkonto in Russland weiter fließen.  Soweit die Zahlungen durch persönliche Abhebungen in Russland (z. B. durch bevollmächtigte Dritte) realisiert wurden, stellt sich zudem die Frage, wie das Geld im Anschluss von Russland nach Deutschland transferiert werden kann. Auch hier bleibt jedoch die weitere Entwicklung abzuwarten.

Im Umgang mit leistungsnachsuchenden Personen, die erklären, ihre russischen Rentenansprüche aufgrund der veränderten politischen Lage oder der Finanzsanktionen nicht mehr realisieren zu können, empfiehlt sich aus der Sicht des BMAS folgendes Vorgehen:

  1. Oberste Priorität hat aus Sicht des BMAS eine pragmatische und wohlwollende Handhabung der Fälle, die zunächst die Existenzsicherung für die betroffenen Personen gewährleistet.
  1. Die leistungsnachsuchenden Personen oder gegebenenfalls ihre Bevollmächtigten oder Betreuer sind um Abgabe einer schriftlichen Erklärung zu bitten, dass ihnen keine Rentenzahlungen aus Russland mehr zufließen.
  1. Leistungsnachsuchende Personen, denen die Rente bislang auf ihr Konto überwiesen wurde, sind um Vorlage von Kontoauszügen zu ersuchen, aus denen sich die Veränderung ihres Rentenzuflusses ergibt.
  1. Leistungsnachsuchende Personen, die das Geld über Mittler oder bevollmächtigte Dritte nach Deutschland transferiert haben, sind um Angabe zum bisherigen Transferweg zu bitten und um eine Erklärung, warum dieser Transfer nicht mehr realisiert werden kann.
  1. Zugleich sind leistungsnachsuchende Personen darauf hinzuweisen, dass sie ausdrücklich mitteilen müssen, wenn ihre Rentenzahlungen in der Zukunft gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.«

Dr. Jens Baumann: »Aus dieser Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entnehme ich, dass den Rentenberechtigten dieses Defizit über die Deutsche Rentenversicherung ausgeglichen wird, solange, bis eine Verrechnung wieder möglich ist und damit Deutschen aus Russland aufgrund der verhängten Sanktionen gegen Russland keine Nachteile erwachsen. Die unteren Landesbehörden sind zu einem unbürokratischen und pragmatischen Vorgehen gebeten worden. Berechtigten wird die russische Rente sozusagen vorgestreckt und zu dem Zeitpunkt (auch rückwirkend) wieder angerechnet, wenn es möglich wird.«

In einer Information auf der Website der Deutschen Rentenversicherung vom 25. August 2022 heißt es: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220825_zahlungen_ukraine_russland_weissrussland.html

»Aufgrund der Finanzsanktionen gegen die Russische Föderation wurden einige russische Banken aus dem Banken-Kommunikationsnetzwerk SWIFT ausgeschlossen, so dass es möglich ist, dass der Russische Rentenfonds Rentenzahlungen auf deutsche Bankkonten vorübergehend nicht mehr anbringen kann beziehungsweise bei Zahlung der russischen Rente auf ein russisches Bankkonto der Transfer auf ein deutsches Bankkonto nicht mehr möglich ist. Eine Verordnung (26. April 2022) der russischen Regierung zum Umgang mit russischen Renten an im Ausland lebende Berechtigte legt fest, dass russische Renten im Ausland lebender Berechtigter uneingeschränkt weiter auf russische Konten gezahlt werden. Anspruchsberechtigte mit ausländischen Konten müssen für den laufenden Rentenbezug ein russisches Konto eröffnen und die entsprechende Kontoverbindung beim Russischen Rentenfonds angeben. Nach Eingang der russischen Kontoverbindung wird die laufende Zahlung inklusive eventueller Nachzahlungsbeträge aufgrund vorheriger Nichtanbringbarkeit wieder aufgenommen. Die Renten von Berechtigten, die kein russisches Konto eröffnen wollen oder können, werden zunächst einbehalten (verwahrt) und nach Aufhebung der Finanzsanktionen inklusive Nachzahlungsbeträgen wieder auf die bisherigen Konten angewiesen. Die Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet.«

Der aktuelle Kenntnisstand zur Ukraine ist laut BMAS wie folgt: Aus der Ukraine findet kein Rentenexport nach Deutschland statt, weil dies das ukrainische Recht nicht erlaubt. Das zwischen der Ukraine und Deutschland geschlossene Sozialversicherungsabkommen, das einen gegenseitigen Rentenexport umfasst, ist bis heute von ukrainischer Seite nicht ratifiziert worden.

 

Entschädigungszahlungen in Rumänien für die Opfer des Kommunismus – dazu gehören politische Verfolgung, Verschleppung, Zwangsarbeit und Zwangsumsiedlung

Der Deutsches Rotes Kreuz – Landesverband Sachsen e. V. (DRK Sachsen) hat mitgeteilt, dass nach seiner Kenntnis Rumänien Entschädigungszahlungen für die Opfer des Kommunismus auf Nachkommen von Verschleppten und Deportierten ausgeweitet hat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Schreiben des DRK Sachsen.

 

Aufruf der Beauftragten der Länder anlässlich des bundesweiten Nationalen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Die Beauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler des Freistaates Bayern, der Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und des Freistaates Sachsen rufen hiermit auf, am 20. Juni der Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsdeportation zu gedenken sowie insbesondere sich auch das Kriegsfolgeschicksal der Deutschen Minderheiten zu vergegenwärtigen. Alle diese Gruppen wirken daran mit, dass die Brücken in die alte Heimat heute zu festen Fundamenten guter und freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern werden können.

Als Beauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler des Freistaates Sachsen liegen mir damit grenzüberbrückende Projekte besonders am Herzen. So unterstütze ich eine Wanderausstellung des Hauses der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit im Gleiwitz/Gliwice zu 75 Jahre Kriegsende, die im Rahmen des diesjährigen internationalen Schlesienseminars in Schloß Groß Stein (Kamien Slaski) eröffnet werden soll (voraussichtlich Ende Oktober). Des Weiteren wird es voraussichtlich im November gemeinsam mit dem Deutschen Historischen Institut Warschau eine internationale Tagung zu eben diesem Thema in Warschau geben. Ebenso sollen das im Juli auszuschreibende Stipendium, eine erstmalige Preisverleihung und der nächste trinationale Schülerwettbewerb der Stiftung Erinnerung Begegnung Integration und des Landesverbandes der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen/Schlesische Lausitz e. V. den Kontakt mit unseren östlichen und südosteuropäischen Nachbarn zu intensivieren helfen. Mit diesen und weiteren Initiativen soll der Aufruf mit Leben erfüllt werden.

 

75 Jahre Kriegsende: Wir erinnern an Flucht und Vertreibung der Deutschen aus dem Osten

Liebe Heimatfreunde, sehr geehrte Damen und Herren,

in wenigen Tagen erinnern wir an 75 Jahre Ende des Zweiten Weltkrieges. Wir erinnern damit auch an die Schuld und das millionenfache unzählbare Leid, welches Nazideutschland über die Völker der Welt gebracht hat. Den Aufstieg unseres Landes als geachtetes und wirtschaftlich starkes Land innerhalb der europäischen und auch der weltweiten Staatengemeinschaft hätte damals niemand für möglich gehalten. Er ist Ausdruck des Lernens aus der Geschichte, von eigenem Willen und Können und der Hilfe von außen: von Ländern, die Nazideutschland erobern wollte – und die heute mit uns befreundet sind.

Die Beauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler des Freistaates Bayern, der Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und des Freistaates Sachsen erinnern mit dem beigefügten »Aufruf« zugleich aber auch an das manchmal in Vergessenheit geratene Leid der Flüchtlinge, Heimatvertriebenen und Spätaussiedler. Wir verbinden dies mit der Hoffnung, dass auch diese Geschichte im festen Bewusstsein unseres Volkes bleibt und eine angemessene Berücksichtigung erfährt; nicht zuletzt haben gerade auch die Heimatvertriebenen und Spätaussiedler zur Entwicklung unseres Landes erfolgreich beigetragen. Sie haben gezeigt, wie man trotz Heimatverlust sich eine neue zweite Heimat aufbauen kann und wie die Brücken in die alte Heimat heute zu festen Fundamenten guter und freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern werden können.

Als Beauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler des Freistaates Sachsen habe ich daher einige Projekte auch ganz besonders befördert. So unterstütze ich eine Wanderausstellung des Hauses der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit im Gleiwitz/Gliwice zu 75 Jahre Kriegsende, die im Rahmen des diesjährigen internationalen Schlesienseminars in Schloß Groß Stein (Kamien Slaski) eröffnet werden soll (voraussichtlich Ende Oktober). Des Weiteren wird es voraussichtlich im November gemeinsam mit dem Deutschen Historischen Institut Warschau eine internationale Tagung zu eben diesem Thema in Warschau geben. Auch der Sächsische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung am 13. September wird diesem Datum ein ganz besonderes Gewicht beimessen. Nicht zuletzt sollen ein zukünftiges Stipendium, eine erstmalige Preisverleihung und der nächste trinationale Schülerwettbewerb der Stiftung Erinnerung Begegnung Integration und des Landesverbandes der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen/Schlesische Lausitz e. V. hieran anknüpfen. Mit diesen und weiteren Initiativen soll der Aufruf mit Leben erfüllt werden.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den Mai und hoffe mit Ihnen gemeinsam auf eine schrittweise Rückkehr in den Alltag und die Wiederaufnahme unserer Projekte und Begegnungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Jens Baumann
Beauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler

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